
– Abschluss und Änderung aller zur Verwaltung des Gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
– Beendigung, insbesondere Kündigung vorgenannten Verträge
– Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümer
– Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümer
