
– Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen (WEV)
– Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
– Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in Gemeinschaftlichen Angelegenheiten
– Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsmäßigen Durchführung
– Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
